Allgemeine Geschäftsbedingungen

CoffeeDream - Martin Hermann

 

1. Angebot und Abschluss

Wir liefern ausschließlich zu unseren nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen oder Absprachen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend. Der uns angetragene Kaufvertrag kommt erst durch Unterzeichnung dieses Vertrages durch uns zustande. Der Käufer verzichtet auf den Zugang unserer Annahmeerklärung.

 

2. Preise, Gefahrübergang
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Der Käufer verzichtet darauf, von uns die Rücknahme von Verpackungen zu verlangen.

 

3. Zahlungen
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Eventuelle mit der Zahlung verbundene Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sowie ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Käufers. Dies gilt auch bei der Geltendmachung von Mängeln.


Verspätete Zahlungen sind in gesetzlicher Höhe mit 8 % über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszins zu verzinsen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der dadurch entstandene Verzugsschaden geringer ist. Der Zahlungsverzug beginnt ohne besondere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Frist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

 

4. Lieferungen
Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind aber unverbindlich. Umstände, welche die Herstellung oder die Lieferung der Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Rohstoff-Beschaffungsschwierigkeiten, ebenso alle Fälle derhöheren Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse und dergleichen – entbinden von der Lieferungspflicht. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten.


5. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Vertragsstörungen
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.


Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, in besondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.


Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.


a) Die aus dem Weiterverkauf der Waren oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns berechtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


6. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und uns gegenüber etwaige Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Absendung der Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von fünf Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar. Bei berechtigten Rügen liefern wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche kostenlosen Ersatz. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die vertragliche Produktspezifikation. Etwaige Werbeaussagen Dritter oder von unserer Seite sind nicht Gegenstand der Produktspezifikation.


Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, sofern nicht Gewährleistungsansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen oder durch unser Verschulden Gegenstand der Gewährleistungsansprüche Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sind. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz sind nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7. (Haftung) beschränkt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Mangelfolgeschäden. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.


Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstehenden Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.


7. Haftung
Die Haftung des Verkäufers für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für


- Schäden, die der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer beruhen.


In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für den Verkäufer bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie für deren persönliche Haftung. Sie gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.


8. Schriftform, unwirksame Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Bedingen durch Geschäftsbedingen des Käufers ersetzt.


9. Salvatorische Klausel
Sollte der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlichen wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach ihrer wirtschaftlichen Intention und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung ist unser Firmensitz.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Schleswig. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.


Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, des Vereinheitlichten internationalen Rechts und insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


Stand: Mai 2018